Statistisches Bundesamt: Reallöhne im 1. Quartal 2026 um 1,8 % höher als im Vorjahresquartal

Wiesbaden (28.5.26) – Die Nominallöhne in Deutschland waren im 1. Quartal 2026 um 4,1 % höher als im Vorjahresquartal. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 2,2 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lagen die Reallöhne damit im 1. Quartal 2026 um 1,8 % höher als im Vorjahresquartal.

Überdurchschnittliche Steigerungen der Nominallöhne waren im 1. Quartal 2026 in den Wirtschaftsabschnitten Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (+6,9 %), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+6,5 %) und Energieversorgung (+5,9 %) festzustellen. Demgegenüber fiel der Nominallohnzuwachs in den Wirtschaftsabschnitten Erziehung und Unterricht (+3,5 %), Baugewerbe (+2,9 %) und Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (+0,1 %) vergleichsweise gering aus.

Geringverdienende mit überdurchschnittlichem Nominallohngewinn

Betrachtet man die Vollzeitbeschäftigten nach ihrer Verdienstgrößenklasse, hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten (1. Quintil) im 1. Quartal 2026 mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum von 7,0 % erneut die stärksten Verdienststeigerungen im Vergleich zum Vorjahresquartal.

Die Verdienste der Vollzeitkräfte insgesamt stiegen um 4,3 % und damit etwas stärker als die Nominallöhne in der Gesamtwirtschaft. Für das oberste Fünftel mit den höchsten Verdiensten unter den Vollzeitbeschäftigten (5. Quintil) lag der Nominallohnanstieg mit +3,5 % unter der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Auszubildende wiesen im 1. Quartal 2026 mit +6,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal ein überdurchschnittliches Nominallohnwachstum auf. Der Hauptgrund dafür ist die Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung zum 1. Januar 2026. Auch geringfügig Beschäftigte verzeichneten einen überdurchschnittlichen Anstieg von 4,4 %. Dies ist vor allem auf die zum 1. Januar 2026 erfolgte Anhebung des Mindestlohns von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Stunde und die damit verbundene Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze von 556 Euro auf 603 Euro zurückzuführen.

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