Frankfurt/Main (11.9.26) – Mehr als 100 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der interdisziplinären Stadt- und Wohnungsforschung positionieren sich gegen einen Vorschlag von Juristen, die Bestandsmieten den Angebotsmieten anzugleichen. Die empirischen Erkenntnisse aus der Stadt- und Wohnungsforschung sprechen aus ihrer Sicht gegen die Annahme, eine solche Anhebung würde die Wohnungskrise lösen. Im Gegenteil: Sie würde die Wohnungskrise weiter verschärfen, warnen die Forschenden in ihrer heute veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme „Sind die Mieten zu niedrig?“ Damit widersprechen sie einem juristischen Gutachten, das kommende Woche auf dem Deutschen Juristentag in Erfurt diskutiert wird.
Dass Bestands- und Angebotsmieten seit Jahren auseinanderlaufen, haben die Juristen Markus Artz (Universität Bielefeld) und Arnold Lehmann-Richter (Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin) zum Anlass genommen, die Aufhebung der mietrechtlichen Beschränkungen für die Anhebung der Bestandsmieten vorzuschlagen. Ihr Gutachten ist wesentliche Diskussionsgrundlage für den 75. Deutschen Juristentag vom 16. bis 18. September 2026 in Erfurt. Dort werden in der Abteilung Zivil- und Sozialrecht unter dem Titel „Wohnen für Alle“ Reformvorschläge für das Wohnraummietrecht diskutiert, die in Empfehlungen an den Gesetzgeber münden sollen. Das Gutachten greift die lang bestehende Forderung der Immobilienwirtschaft auf, den Bestandsschutz der Miethöhe für Mietende abzubauen – eine der wesentlichen Errungenschaften des bundesdeutschen ‚sozialen Mietrechts‘ seit 1971.
Die jetzt veröffentlichte Stellungnahme – initiiert von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen des DFG-Graduiertenkollegs „Gewohnter Wandel“ von Goethe-Universität Frankfurt und Bauhaus-Universität Weimar sowie des Leibniz-Instituts für Raumbezogene Sozialforschung (IRS) – stellt der juristischen Perspektive eine sozialwissenschaftliche Sichtweise auf die empirisch basierten Kontexte und Konsequenzen entgegen. Aus Sicht der Stadt- und Wohnungsforschung liegt der Forderung der beiden Juristen eine Fehlannahme über die Ursachen der Spreizung zwischen Angebots- und Bestandsmieten zugrunde.
„Der Vorschlag aus dem Gutachten, die Bestandsmieten anzuheben, ist keine Lösung, sondern eine Verschärfung der Wohnungskrise“, warnt Matthias Bernt, Privatdozent am Institut für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin und kommissarischer Leiter des Forschungsschwerpunkts „Politik und Planung“ am Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung (IRS). Die Spreizung sei vor allem auf einen seit Jahren steigenden Verwertungsdruck auf den deutschen Immobilienmärkten sowie auf die mangelnde Durchsetzung geltender rechtlicher Begrenzungen von Mieterhöhungen bei Angebotsmieten (z.B. Mietpreisbremse) zurückzuführen.
„Die im Gutachten vorgeschlagene Anhebung der Bestandsmieten würde die Wohnungskrise nicht lösen, sondern ihre sozialen, sozialpolitischen und fiskalischen Konsequenzen weiter verschärfen“ betont Sebastian Schipper, Professor für Geographische Stadtforschung an der Goethe-Universität Frankfurt und Co-Sprecher des DFG-Graduiertenkollegs „Gewohnter Wandel“. Es entstünde eine Vielzahl von unerwünschten Folgen: eine Steigerung der Mieten insgesamt, eine Verschärfung der sozialen Polarisierung am Wohnungsmarkt, eine Erhöhung wohnungsbezogener Armut, höhere öffentliche Ausgaben wie Wohngeld und Unterkunftskosten (2025 bereits bei mehr als 27 Milliarden Euro) und mehr soziale Segregation im Stadtraum.
Dazu erläutert Barbara Schönig, Professorin für Stadtplanung an der Bauhaus-Universität Weimar und Sprecherin des Graduiertenkollegs: „Durch eine Anhebung der Bestandsmieten würden noch mehr Menschen vom Mietmarkt ausgeschlossen.“ Besonders einkommensschwächere Haushalte und Haushalte mit jüngeren Mietverträgen wären von hohen Wohnkosten belastet. Zudem verstärke die Spreizung zwischen Bestands- und Angebotsmieten den sogenannten Lock-In-Effekt, durch den Mietende nicht mehr umziehen können, um ihren Wohnraum ihrer Lebenssituation anzupassen. Viele verbleiben deshalb in Wohnungen, die zu groß oder zu klein sind. Das führe dazu, dass immer mehr Wohnungen unter- oder überbelegt sind.
Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit einer sozialverträglichen Wohnungsversorgung. Aus Sicht der Unterzeichnenden muss deshalb die Dynamik der stetig steigenden Angebotsmieten wirksam gestoppt werden. Lisa Vollmer, wissenschaftliche Mitarbeiterin am IRS stellt heraus: „Das Gutachten widerspricht in vielen Aspekten den sozialwissenschaftlichen Analysen zu Wohnungspolitik und Wohnungsversorgung. Die Lösung liegt nicht darin, Bestandsmieten zu erhöhen, sondern Angebotsmieten zu begrenzen – und die bestehenden Gesetze endlich konsequent durchzusetzen.“ Dies würde der sozialräumlichen Verdrängung und dem Lock-In-Effekt entgegenwirken. Sinkende Angebotsmieten würden die Bezahlbarkeit und Zugänglichkeit von Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten verbessern.
Die Stellungnahme appelliert an die Mitglieder des Deutschen Juristentags, die Rechtswissenschaften und Rechtspolitik sowie die Fachöffentlichkeit, die umfangreichen Erkenntnisse der interdisziplinären Stadt- und Wohnungsforschung zur Bedeutung stabiler Mieten für die räumliche und soziale Integration unserer Städte und Gemeinden und den sozialen Frieden in der Gesellschaft zur Kenntnis zu nehmen.
Unter den mehr als 100 Unterzeichnenden befinden sich Forschende und Praxisakteure aus der Wohnungsversorgung, darunter Expertinnen und Experten der Wohnungsforschung wie Prof. Dr. Bernd Belina, PD Dr. Matthias Bernt, Prof. Dr. Christine Hannemann, Prof. Dr. Susanne Heeg, Dr. Andrej Holm, Prof. Dr. Stephan Lessenich, Prof. Dr. Sebastian Schipper, Prof. Dr. Barbara Schönig und Dr. Lisa Vollmer.