Düsseldorf (16.6.26) – Mit dem Auto in die Berge fahren, das Wohnmobil im Schweden-Urlaub auftanken oder der Flug auf die Kanaren – all dies dürfte in diesem Sommer aufgrund des Konflikts im Nahen Osten deutlich teurer werden als noch vor einem Jahr. Umso willkommener ist ein Zuschuss des Arbeitgebers zur Urlaubskasse. Doch nur rund 44 Prozent der Beschäftigten dürften in diesem Jahr Urlaubsgeld erhalten. Das ergibt eine aktuelle Online-Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Für die Analyse wurden die Angaben von rund 50.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Anfang Mai 2025 bis Ende Mai 2026 ausgewertet.
Einen entscheidenden Unterschied macht es, ob der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist oder nicht: Mit Tarifvertrag bekommen 73 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld, ohne Tarifvertrag sind es nur 35 Prozent (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). „Tarifverträge bieten für die Beschäftigten entscheidende Vorteile: Bessere Löhne, geregelte Arbeitszeiten und oft auch einen verbindlichen Anspruch auf Urlaubsgeld“, sagt WSI-Lohnexperte Dr. Malte Lübker. „Wenn der Tarifvertrag fehlt, fehlt meist auch das Urlaubsgeld – und auch die Grundgehälter sind im Durchschnitt niedriger. Das ist ein Befund, der seit Jahren stabil ist.“ Umso bedenklicher sei der Rückgang der Tarifbindung. Diese liegt heute nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nur noch bei 49 Prozent, verglichen mit rund 80 Prozent zur Mitte der 1990er Jahre.
Einfluss von Beschäftigten- und Betriebsmerkmalen auf das Urlaubsgeld
Die Erhebung zeigt außerdem, dass eine Reihe von weiteren Faktoren die Aussichten auf Urlaubsgeld beeinflussen: So erhalten 61 Prozent der Beschäftigten in Großbetrieben mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen Urlaubsgeld, verglichen mit 50 Prozent in mittleren Betrieben und 37 Prozent in kleineren Betrieben mit weniger als 100 Mitarbeiter*innen (vgl. Abbildung 1). Ein Hintergrundfaktor ist, dass größere Betriebe häufiger tarifgebunden sind als kleinere. Zudem profitieren Männer (49 Prozent) häufiger von Urlaubsgeld als Frauen (38 Prozent) und in Westdeutschland (46 Prozent) wird häufiger Urlaubsgeld gezahlt als in Ostdeutschland (33 Prozent). Auch hier spielt eine Rolle, dass die Tarifbindung in Ostdeutschland niedriger ist als im Westen. Insgesamt verblassen die Unterschiede zwischen einzelnen Beschäftigtengruppen gegenüber dem großen Abstand von Betrieben mit und ohne Tarifvertrag. „Die Zahlen verdeutlichen, wie wichtig eine höhere Tarifbindung ist, um die Ungleichheit am Arbeitsmarkt zu reduzieren“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI.
Große Unterschiede in der Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes
Wie hoch das tarifliche Urlaubsgeld ausfällt, hängt von den genauen Regelungen in den einzelnen Tarifverträgen ab. Diese unterscheiden sich zum Teil erheblich: Die Spannbreite reicht von 186 Euro bei den Beschäftigten in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis hin zu 2.904 Euro für Angestellte in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie in Westfalen-Lippe. Für Angestellte in der Eisen- und Stahlindustrie von Nordrhein-Westfalen fällt der Betrag mit 3.363 Euro zwar noch etwas höher aus, beinhaltet hier aber auch noch andere Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für ausgewählte Tarifbranchen (siehe auch Abbildung 2 sowie die Tabellen 1 und 2 in der pdf-Version). Die Angaben beziehen sich jeweils auf Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe (Endstufe, ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen). In den meisten Tarifbereichen ist die Höhe des Urlaubsgeldes vom Tarifentgelt abhängig, in einigen Bereichen wird hingegen ein Pauschalbetrag bezahlt.
„Wie hoch das Urlaubsgeld ausfällt, hängt also auch von der Branche ab“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Allgemein gilt: Dort, wo Gewerkschaften im Laufe der Zeit gemeinsam mit stark organisierten Belegschaften gute Tarifabschlüsse durchgesetzt haben, fällt auch das Urlaubsgeld höher aus. In den klassischen Niedriglohnbranchen wird in der Regel nur ein niedrigeres Urlaubsgeld gezahlt.“ Zudem ist in solchen Branchen auch die Tarifbindung oft unterdurchschnittlich. So liegt sie etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe nach Berechnungen des IAB bei nur noch 34 Prozent. „Die Aussichten auf ein tarifliches Urlaubsgeld sind hier also obendrein mau“, so WSI-Experte Schulten. Die Gehälter lägen ohne Tarifvertrag oft nahe am Mindestlohn, so der Experte. Anders als etwa in Griechenland, Portugal und Spanien, wo Mindestlohnempfänger*innen Anspruch auf 14 Monatsgehälter pro Jahr haben, gibt es hierzulande keine vergleichbare Regelung und die Beschäftigten gehen beim Urlaubsgeld leer aus.
In einigen Branchen oder Großunternehmen, in denen bundesweite Tarifverträge gelten, gibt es auch beim Urlaubsgeld keine Ost-West-Unterschiede mehr. Hierzu zählen etwa das Versicherungsgewerbe, das Gebäudereinigungshandwerk und die Deutsche Bahn AG. Auch in der Druckindustrie und der Chemischen Industrie gibt es ein einheitliches Urlaubsgeld. In Branchen, in denen regional differenzierte Tarifverträge abgeschlossen werden, bestehen hingegen auch bei der Höhe des Urlaubsgeldes regionale Unterschiede. Besonders ausgeprägt sind die Unterschiede in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie.
Im öffentlichen Dienst gibt es kein gesondertes Urlaubsgeld mehr, da dies seit der Tarifreform des Jahres 2005 zusammen mit dem Weihnachtsgeld als einheitliche Jahressonderzahlung im November ausgezahlt wird. Auch im Bankgewerbe und in einigen Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Eine Besonderheit gilt, wie bereits oben erwähnt, in der Eisen- und Stahlindustrie: Dort ist die Höhe der jährlichen Sonderzahlungen auf insgesamt 110 Prozent einer Monatsvergütung festgelegt – wobei offengelassen wird, wie sich dies auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld verteilt.
Mehr Urlaubstage mit Tarifvertrag
Für einen erholsamen Urlaub fernab des Alltags braucht man neben Geld vor allem eines: Zeit. Auch hier bieten Tarifverträge einen deutlichen Vorteil. Während Beschäftigte nach dem Bundesurlaubsgesetz bei einer 5-Tage-Woche nur 20 Tage Jahresurlaub zustehen, liegt der Standard in Tarifverträgen – mit wenigen Ausnahmen – bei 30 Tagen bezahltem Urlaub pro Jahr (vgl. Tabellen 1 und 2 in der pdf-Version). „Zwei Wochen mehr für die Erholung und das bei vollem Gehalt – wer könnte da ‚nein‘ sagen?“, sagt WSI-Experte Lübker.
Informationen zur WSI-Lohnspiegel-Datenbank Für die Auswertung zur Häufigkeit von Urlaubsgeld wurden die Angaben von 50.002 Beschäftigten ausgewertet, die zwischen dem 1. Mai 2025 und dem 31. Mai 2026 an einer kontinuierlichen Online-Erhebung des WSI-Portals Lohnspiegel.de teilgenommen haben. Die Umfrage ist nicht repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die Arbeitswelt. Nicht berücksichtigt wurden Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, bei denen das Urlaubs- und Weihnachtsgeld seit der Tarifreform des Jahres 2005 in einer einzigen Jahressonderzahlung zusammengefasst wird. Lohnspiegel.de ist ein nicht-kommerzielles Angebot der Hans-Böckler-Stiftung.