Sachverständigenrat Wirtschaft: Sozialversicherungen reformieren, Anstieg der Beitragssätze dämpfen – Wirtschaft lahmt noch mehr

Berlin (27.5.26) – Die ohnehin schwache wirtschaftliche Entwicklung wird durch den aktuellen Energieangebotsschock erneut gehemmt. Gleichzeitig verschärft die demografische Alterung den Druck auf die Sozialversicherungen. Die Ausgaben der Sozialversicherungen steigen schneller als die beitragspflichtigen Einnahmen, daher wird der Gesamtsozialver­sich­erungsbeitragssatz bis zum Jahr 2040 voraussichtlich auf fast 50 Prozent steigen. Diese Entwicklung wird zunehmend zu einem gesamtwirtschaftlichen Belastungsfaktor. Höhere Beitrags­sätze verteuern die Arbeitskosten der Unternehmen und verringern die Nettoeinkommen der privaten Haushalte. „Der absehbare Anstieg der Ausgaben in den Sozialversicherungen sollte verlangsamt werden. Gleichzeitig gilt es, die Einnahmenbasis und das Leistungsniveau der Sozialversicherungen zu stabilisieren“, sagt Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates Wirtschaft.

Iran-Krieg erhöht Inflation und belastet die Kaufkraft

Die durch den Iran-Krieg gestiegenen Energiepreise erhöhen die Inflation und reduzieren damit die Kaufkraft der privaten Haushalte. Die Verbraucherpreisinflation wird in Deutschland in diesem Jahr voraussichtlich auf 3,0 Prozent steigen und im Jahr 2027 nur leicht auf 2,8  Prozent zurückgehen. Die hohen Energiekosten belasten auch die Unternehmen, was die ohnehin rückläufige Industrieproduktion weiter verringert und die private Investitionstä­tig­keit hemmt. Die öffentlichen Ausgaben aus dem Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur dürften das Wirtschaftswachstum in Deutschland im Prognosezeitraum stützen. Der Sachverständigenrat Wirtschaft erwartet, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2026 preisbereinigt um 0,5 Prozent und im kommenden Jahr um 0,8 Prozent wachsen wird.

Steigende Beitragssätze dämpfen Wachstumsaussichten

Die Sozialversicherungen, bestehend aus Arbeitslosen-, Unfall-, Renten-, Kranken- (GKV) und Pflegeversicherung (SPV), bilden eine zentrale Säule der sozialen Sicherung in Deutschland. Sie schützen private Haushalte gegen wesentliche Lebens- und Erwerbsrisiken. Die Beitragssätze werden wegen der fortschreitenden demografischen Alterung bis zum Jahr 2040 in allen Sozialversicherungen ansteigen. Der Sachverständigenrat Wirtschaft rechnet mit einem Anstieg des Gesamtsozialversicherungsbeitrages auf 45,4 Prozent im Jahr 2030 und auf 49,7 Prozent bis zum Jahr 2040. Dieser Anstieg wird das gesamtwirtschaftliche Wachstum dämpfen. Berechnungen zeigen, dass der erwartete Anstieg des Gesamtbeitragssatzes das BIP bis zum Jahr 2035 um 0,5 Prozent bis 0,9 Prozent senken wird (im Vergleich zu einem Szenario ohne Beitragssatzsteigerungen). Mit dem Anstieg der Beitragssätze sinkt das Nettoeinkommen der privaten Haushalte und deren Konsum geht zurück. Die Simulationen des Sachverständigenrates zeigen weiterhin, dass jüngere Geburtsjahrgänge über ihr Erwerbsleben hinweg einen deutlich höheren Anteil ihres Lebenserwerbseinkommens für Sozialversicherungsbeiträge aufwenden müssen als frühere Jahrgänge, was die intergenerationelle Belastung zu Ungunsten der jüngeren, kleineren Kohorten verschiebt.

Krankenversicherung: Ausgabenanstieg dämpfen, Prävention fördern

Die Ausgaben der GKV sind seit dem Jahr 2005 deutlich stärker gewachsen (um knapp 64 Prozent) als ihre Einnahmen (um knapp 31 Prozent). Daher sollten die verfügbaren Mittel effizient eingesetzt und der Ausgabenanstieg vor allem in der Krankenhausversorgung und für Arzneimittel gedämpft werden. Gleichzeitig sollte die Gesundheitsprävention gestärkt werden. Zur Stabilisierung der Finanzierung der GKV können zusätzlich Reformen auf der Einnahmenseite beitragen. So würde eine Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von nicht kindererziehenden Ehepartnerinnen und Ehepartnern die Einnahmen der GKV erhöhen. 

Pflegeversicherung: Leistungen fokussieren, generationengerecht finanzieren

Nach der Reform der Pflegeversicherung im Jahr 2017 sind die Ausgaben der SPV ebenfalls sprunghaft angestiegen. Durch die demografische Alterung wird sich der Anstieg weiter fortsetzen. Eine neue Reform der SPV muss den Zielkonflikt zwischen dem Umfang der Leistungen, der Höhe des Beitragssatzes und der Höhe der Eigenanteile der Pflegebedürftigen lösen. Eine einzelne Maßnahme wird nicht alle drei Dimensionen gleichzeitig adressieren können, vielmehr ist ein Bündel von Maßnahmen notwendig. Erstens sollten die Pflegeeinstufungen auf das vom Expertenbeirat im Jahr 2013 fachlich empfohlene Maß begrenzt werden. Zweitens sollten der Leistungszuschlag und der Entlastungsbetrag abgeschafft werden, da beide Leistungen wenig zielgenau sind. Drittens sollte die Kapitaldeckung in der Pflege neu ausgerichtet werden. Dazu sollte ein neuer Pflegevorsorgefonds mit einer kohortenspezifischen Kapitaldeckung eingerichtet werden, um das Leistungsniveau zu stabilisieren.

1 – Preisbereinigt. 2 – Prognose des Sachverständigenrates. 3 – Werte basieren auf saison- und kalenderbereinigten Quartalswerten. Prognosen FG 2025 und JG 2025 ohne Bulgarien.

Quellen: Eurostat, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

© Sachverständigenrat | 26-100-01-1

Leave a reply

Follow
Search
Loading

Signing-in 3 seconds...

Signing-up 3 seconds...