Düsseldorf (4.11.26) – Die Steuerrechtsänderungen des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 gleichen die sogenannte „kalte Progression“ in den kommenden beiden Jahren nicht aus. Das heißt: Für Alleinstehende wie Familien nimmt die steuerliche Belastung bis 2028 auch zu, wenn das Einkommen nur so stark steigt wie das Preisniveau. Die Bundesregierung macht zudem keine Fortschritte bei ihrem im Koalitionsvertrag festgelegten Vorhaben, die Schere zwischen der – im Vergleich höheren – Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags und der des Kindergeldes zu reduzieren. Dennoch ist von weitergehenden kurzfristigen Entlastungsmaßnahmen bei der Einkommensteuer abzuraten. Denn diese würden Steuermindereinnahmen verursachen, für die angesichts der aktuellen Haushaltslage nicht nur beim Bund, sondern auch bei den Ländern und insbesondere bei den Kommunen schon jetzt keinerlei Spielräume bestehen. Die beschlossene Körperschaftsteuersenkung ab 2028 verschärft die Lage noch. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. IMK-Steuerexpertin Dr. Katja Rietzler hat sie anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags erstellt.
„Die eher magere Entlastung illustriert die Schieflage der öffentlichen Finanzen“, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor des IMK. „Da Vermögen, Erbschaften und Kapitaleinkommen in Deutschland über Jahrzehnte immer weiter entlastet worden sind, während die Anforderungen an den Staat gestiegen sind, fehlt jetzt das Geld, um die arbeitende Mitte zu entlasten.“
Weitere Mindereinnahmen insbesondere für Länder und Kommunen würden die mit dem „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) begonnene Stärkung der öffentlichen Investitionen zusätzlich behindern, warnt IMK-Expertin Rietzler. Angesichts der schwierigen aktuellen Lage der Kommunalhaushalte und der bereits absehbaren wachsenden Mindereinnahmen durch die schrittweise Körperschaftsteuersenkung ab 2028 sei „ohnehin zu befürchten, dass ein Teil der für Investitionen vorgesehenen Mittel statt für zusätzliche Investitionen zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet wird.“ Hintergrund: In den Jahren von 2031 bis 2036 übersteigen die Mindereinnahmen durch die Körperschaftsteuersenkung die Zuweisungen für Länder und Kommunen aus dem SVIK, so Rietzler. Das ist besonders problematisch, weil in der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung weitgehend Konsens ist, dass Infrastrukturinvestitionen das Wirtschaftswachstum stärken. Für Unternehmensteuersenkungen ist dagegen kein solcher Effekt belegt.