Frankfurt/Main (26.2.26) – Der Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) für 2025 weist einen Fehlbetrag von 1 254 Mio. € aus. Damit fiel er deutlich geringer aus als der Fehlbetrag von 7 944 Mio. € im Jahr 2024. Dies ist vor allem auf eine deutliche Verringerung der Nettozinsaufwendungen zurückzuführen. Der Fehlbetrag im Jahr 2025 wird, wie die Fehlbeträge der Vorjahre, in der Bilanz der EZB verbleiben und soll mit künftigen Überschüssen verrechnet werden. Aufgrund des Fehlbetrags erfolgt im Jahr 2025 keine Gewinnausschüttung an die nationalen Zentralbanken des Euroraums.
Den Fehlbeträgen seit 2022 gingen viele Jahre deutlicher Gewinne voraus. Die Fehlbeträge sind das Ergebnis der geldpolitischen Maßnahmen, die das Eurosystem zur Wahrnehmung seines vorrangigen Mandats – der Gewährleistung von Preisstabilität – ergriffen hat. Diese Maßnahmen machten es erforderlich, dass die EZB ihre Bilanz durch den Erwerb von finanziellen Vermögenswerten, überwiegend mit festen Zinssätzen und langen Laufzeiten, ausweitete. Dies führte zu einem entsprechenden Anstieg der Verbindlichkeiten, auf die die EZB variable Zinsen zahlt. Folglich führten die Anhebungen der EZB-Leitzinsen in den Jahren 2022 und 2023, mit denen die hohe Inflation im Euroraum bekämpft werden sollte, zu einem unmittelbaren Anstieg der Zinsaufwendungen für diese Verbindlichkeiten. Gleichzeitig nahmen die Zinserträge aus den Vermögenswerten der EZB, insbesondere aus den im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) erworbenen Wertpapieren, nicht im selben Umfang zu. Durch die anschließenden Leitzinssenkungen der EZB seit dem Jahr 2024 und die kontinuierliche Verringerung der Verbindlichkeiten der EZB infolge der Fälligkeit der im Rahmen des APP und des PEPP erworbenen Wertpapiere werden die Auswirkungen dieser Inkongruenzen bei den Zinssätzen deutlich gemindert. Daher war der Nettozinsaufwand im Jahr 2025 deutlich geringer als in den Vorjahren.
Die EZB sollte im Jahr 2026 oder im Folgejahr wieder Gewinne erzielen. Dies hängt jedoch vom künftigen Niveau der Leitzinsen der EZB und der Wechselkurse sowie vom Volumen und der Zusammensetzung der Bilanz der EZB ab. In jedem Fall kann die EZB ungeachtet jeglicher Verluste wirksam handeln und ihr vorrangiges Mandat – die Gewährleistung von Preisstabilität – erfüllen. Ihre Finanzkraft wird zudem durch ihr Kapital und ihre umfangreichen Ausgleichsposten aus Neubewertung unterstrichen. Diese beliefen sich Ende 2025 zusammen auf 71 Mrd. € und fielen somit um 12 Mrd. € höher aus als Ende 2024.
Die Zinserträge und -aufwendungen der EZB setzten sich 2025 wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
| 2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Währungsreserven | 2 089 | 2 537 | (449) |
| Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere | 3 814 | 3 850 | (36) |
| Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems | 2 900 | 5 232 | (2 332) |
| Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven | (790) | (1 448) | 659 |
| TARGET-Salden der/an die NZBen | (7 706) | (15 674) | 7 968 |
| Sonstiges | (485) | (1 479) | 994 |
| Nettozinserträge/(-aufwendungen) | (178) | (6 983) | 6 805 |
Die Zinsaufwendungen waren 2025 deutlich niedriger als 2024. Dieser Rückgang war in erster Linie auf die deutliche Verringerung der Zinsaufwendungen für TARGET-Nettoverbindlichkeiten der EZB zurückzuführen. Grund dafür war vor allem der niedrigere durchschnittliche Zinssatz (2025: 2,3 %, 2024: 4,1 %) infolge der Leitzinssenkungen der EZB und in geringerem Maße die Anwendung des Zinssatzes für die Einlagefazilität als Grundlage für die Verzinsung, anstelle des Hauptrefinanzierungssatzes. Außerdem trugen die niedrigeren TARGET-Salden zu diesem Rückgang bei. Zurückzuführen sind diese niedrigeren Salden auf die Fälligkeit von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren. Der niedrigere durchschnittliche Zinssatz hatte auch einen Rückgang der Zinserträge aus Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung der in Umlauf befindlichen Euro-Banknoten und den Zinsen an die nationalen Zentralbanken (NZBen) im Zusammenhang mit deren Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB zur Folge. Die Zinserträge aus Währungsreserven verringerten sich vor allem aufgrund der geringeren Zinserträge aus Wertpapieren in US-Dollar. Gleichzeitig blieben die Zinserträge aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert.
Die Wechselkursabschreibungen beliefen sich auf 1 316 Mio. € (2024: 81 Mio. €). Sie waren vorwiegend auf die Abwertung des japanischen Yen zurückzuführen, die eine Verringerung des Werts der diesbezüglichen Währungsbestände zur Folge hatte. Diese Abschreibungen wurden teilweise durch realisierte Wechselkursgewinne ausgeglichen, die ihre Ursache in erster Linie in einer standardmäßigen Neugewichtung der Zusammensetzung der Währungsreserven der EZB hatten.
Die Personalaufwendungen sanken insgesamt auf 809 Mio. € (2024: 844 Mio. €). Grund dafür waren hauptsächlich niedrigere Aufwendungen im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und anderen langfristig fälligen Leistungen. Die sonstigen Betriebsaufwendungen gingen vor allem aufgrund geringerer Abschreibungen leicht auf 619 Mio. € (2024: 626 Mio. €) zurück.
Die Erträge aus Aufsichtsgebühren beliefen sich auf 690 Mio. € (2024: 681 Mio. €). Diese ergeben sich aus den Gebühren, die die EZB von beaufsichtigten Banken erhebt, um die Ausgaben für die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben zu decken.
Das Volumen der Bilanz der EZB ist um 37 Mrd. € auf 603 Mrd. € (2024: 641 Mrd. €) zurückgegangen. Dies war vor allem auf den allmählichen Rückgang der APP- und PEPP-Bestände infolge von Tilgungen zurückzuführen.
Ende 2025 belief sich das Volumen der Bilanz des Eurosystems, das die Aktiva und Passiva der NZBen des Euroraums und der EZB gegenüber Dritten umfasst, auf 6 293 Mrd. € (2024: 6 421 Mrd. €). Diese Verringerung gegenüber 2024 war auf den Rückgang des Bestands der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere auf 3 745 Mrd. € (2024: 4 283 Mrd. €) zurückzuführen, der hauptsächlich aufgrund von Tilgungen zustande kam. Die APP-Bestände verringerten sich um 351 Mrd. € auf 2 322 Mrd. € und die PEPP-Bestände um 186 Mrd. € auf 1 423 Mrd. €. Dieser Rückgang wurde teilweise durch die Zunahme des Euro-Gegenwerts der Goldbestände des Eurosystems auf 1 274 Mrd. € (2024: 872 Mrd. €) aufgrund des Anstiegs des Goldpreises in Euro ausgeglichen.