GDV:
Versicherer befürchten 2024
überdurchschnittlich hohe Schäden durch Wetterextreme
Zwei Hochwasser prägen die Schadenbilanz der ersten Jahreshälfte. Für das Gesamtjahr erwarten die Versicherer Schäden von mindestens sieben Milliarden Euro.
Berlin (28.8.24) – Nach einem schadenreichen ersten Halbjahr rechnen die Versicherer für das gesamte Jahr 2024 mit Naturgefahrenschäden von mindestens sieben Milliarden Euro. „Aufgrund der bisherigen Schäden gehen wir davon aus, dass die Naturgefahrenbilanz 2024 insgesamt überdurchschnittlich ausfällt“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Kommt es zu schweren Herbst- und Winterstürmen, könnten die Gesamtschäden noch höher liegen.“
Fast vier Milliarden Euro Schaden im 1. Halbjahr
Im vergangenen Jahr hatten Wetterextreme wie Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmungen versicherte Schäden von 4,9 Milliarden Euro verursacht. Das entspricht dem langjährigen Durchschnitt. Für die ersten sechs Monate 2024 bilanziert der GDV dagegen bereits Naturgefahrenschäden in Höhe von 3,9 Milliarden Euro. Erfasst wurden dabei Schäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie Kraftfahrzeugen.
Die Halbjahresbilanz zeigt, dass rund 2,7 Milliarden Euro versicherter Schäden durch Überschwemmungen und Starkregen, 800 Millionen Euro durch Sturm- und Hagelschäden an Gebäuden entstanden sind. Weitere 400 Millionen Euro gehen auf Schäden durch Sturm, Hagel und Überschwemmungen an Kraftfahrzeugen zurück.
Das erste Halbjahr war vor allem durch schwere Hochwasser gekennzeichnet. Allein im Juni sind in Süddeutschland versicherte Schäden von insgesamt zwei Milliarden Euro entstanden. Bereits an Pfingsten waren das Saarland und Rheinland-Pfalz mit rund 200 Millionen Euro betroffen.
Versicherer fordern verbindliche Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
Der GDV erneuert vor dem Hintergrund der Halbjahresbilanz seine Forderung, verbindliche Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung zu ergreifen. „Wir brauchen bundesweit einheitliche Vorgaben, wie und wo in Gefahrengebieten gebaut werden darf. Unverständlich ist es, dass es bislang keinen konsequenten Baustopp in Überschwemmungsgebieten gibt“, sagt Asmussen. Notwendig sei eine zügige Anpassung des Baurechts, aber auch eine deutliche Verringerung der Flächenversiegelung. „Wir befürchten, dass sich ohne Prävention eine Spirale aus immer mehr Schäden und immer höheren Prämien in Gang setzt und die Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell überlastet werden“, so Asmussen.
Versicherung gegen alle Wetterextreme immer wichtiger
Obwohl es ein großes Angebot am Markt gibt, ist nur gut die Hälfte der Gebäude in Deutschland umfassend mit einer Elementarschadenversicherung gegen alle Naturgefahren geschützt. Bei Neuverträgen bieten die Versicherer die Wohngebäudeversicherung inzwischen mit Elementarschutz an. Immobilienbesitzer, die auf diesen Schutz verzichten wollen, müssen ihn aktiv abwählen. Viele Hausbesitzer unterschätzen aber die Gefahr, die von Starkregen und Überschwemmungen ausgeht.
Zur Einschätzung des eigenen Risikos bietet der GDV den „Hochwasser-Check“ an und stellt Immobilienbesitzern und Mietern wichtige Informationen zur Gefährdung durch Flusshochwasser und Starkregen zur Verfügung.