Frankfurt/Main (30.4.26) – Der EZB-Rat hat beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB unverändert zu belassen. Die neu verfügbaren Daten stehen zwar weitgehend im Einklang mit der bisherigen Einschätzung des EZB-Rats zu den Inflationsaussichten, die Aufwärtsrisiken für die Inflation und die Abwärtsrisiken für das Wachstum haben sich jedoch erhöht. Der EZB-Rat ist fest entschlossen, seine Geldpolitik so auszurichten, dass sich die Inflation mittelfristig beim Zielwert von 2 % stabilisiert.
Durch den Krieg im Nahen Osten sind die Energiepreise kräftig gestiegen, was die Inflation in die Höhe treibt und das Konjunkturklima belastet. Die Folgen des Krieges für die mittelfristige Inflation und die Wirtschaftstätigkeit werden von der Intensität und der Dauer des Energiepreisschocks sowie vom Ausmaß seiner indirekten Auswirkungen und Zweitrundeneffekte abhängen. Je länger der Krieg anhält und je länger die Energiepreise auf hohem Niveau bleiben, desto stärker wird sich dies voraussichtlich auf die allgemeine Inflation und die Wirtschaft auswirken.
Der EZB-Rat ist weiterhin gut gerüstet, um die aktuelle Unsicherheit zu bewältigen. Als der Euroraum in diese Phase stark steigender Energiepreise eintrat, lag die Inflationsrate in der Nähe unseres Zielwerts von 2 %. Die Wirtschaft hat sich in den letzten Quartalen als widerstandsfähig erwiesen. Die längerfristigen Inflationserwartungen sind nach wie vor fest verankert. Allerdings sind die Inflationserwartungen über kürzere Zeithorizonte erheblich gestiegen.
Der EZB-Rat wird die Lage genau beobachten und bei der Festlegung des angemessenen geldpolitischen Kurses einen datengestützten Ansatz verfolgen und von Sitzung zu Sitzung entscheiden. So werden seine Zinsbeschlüsse auf seiner Beurteilung der Inflationsaussichten und der damit verbundenen Risiken, vor dem Hintergrund aktueller Wirtschafts- und Finanzdaten, sowie der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation und der Stärke der geldpolitischen Transmission basieren. Der EZB-Rat legt sich nicht im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad fest.
Der Zinssatz für die Einlagefazilität sowie die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und für die Spitzenrefinanzierungsfazilität werden unverändert bei 2,00 %, 2,15 % bzw. 2,40 % belassen.
Der EZB-Rat ist bereit, alle seine Instrumente im Rahmen seines Mandats anzupassen, um sicherzustellen, dass sich die Inflation auf mittlere Frist beim Zielwert von 2 % stabilisiert, und um die reibungslose Funktionsfähigkeit der geldpolitischen Transmission aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus steht das Instrument zur Absicherung der Transmission (Transmission Protection Instrument) zur Verfügung, um ungerechtfertigten, ungeordneten Marktdynamiken entgegenzuwirken, die eine ernsthafte Bedrohung für die Transmission der Geldpolitik im Euroraum darstellen. Dies ermöglicht dem EZB-Rat eine effektivere Erfüllung seines Preisstabilitätsmandats.