DIW: Vorschlag zur Erbschaftsteuer könnte Zahl der Steuerpflichtigen halbieren und Belastungen gerechter verteilen

Berlin (21.1.26) – Für die Erbschaftsteuerreform sollten Steuerprivilegien abgeschafft, höhere Lebensfreibeträge eingeführt und Steuertarife vereinfacht werden – Dadurch würden Belastungen gerechter verteilt – Trotz deutlich weniger Steuerpflichtigen entstünden Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro – Übergangsregelung für Unternehmen bei Abschaffung der Steuerprivilegien empfohlen

Keine Ausnahmen mehr für Firmenübertragungen, Einführung von Lebensfreibeträgen und ein geänderter Steuertarif würden für Mehreinnahmen und steuerliche Gleichbehandlung bei der Erbschaftsteuer sorgen. Die Zahl der Steuerpflichtigen würde dadurch halbiert und der Aufwand für Finanzämter und Steuerpflichtige deutlich reduziert. Dies zeigen Reformszenarien zur Erbschaftsteuer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). DIW-Steuerexperte Stefan Bach hat mit seinem Team im vergangenen Jahr mehr als 20 Reformszenarien für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen durchgerechnet und legt nun einen weiteren Ansatz vor, der über den aktuellen SPD-Vorschlag hinausgeht.

Die Infografik stammt aus dem DIW Wochenbericht 4/2026 und zeigt das Aufkommen der Erbschaftsteuer nach geltendem Recht sowie mögliche Steuermehreinnahmen bei Abschaffung bestehender Steuerprivilegien. Oben stehen der Titel des DIW und die Überschrift: „Aufkommen der Erbschaftsteuer nach geltendem Recht. Bei Abschaffung von Steuerprivilegien könnten Mehreinnahmen entstehen: Mehreinnahmen nach Abschaffung der Privilegien, mit Lebensfreibetrag und vereinfachten Steuersätzen.“ Im Zentrum der Grafik befinden sich mehrere Balkendiagramme und Zahlenangaben. Dargestellt sind unterschiedliche Kategorien von Erbschaften: Erbschaften bis 1 Million Euro: Ein Balken mit 5,1 Milliarden Euro Einkommen unter geltendem Recht sowie –0,2 Milliarden Euro Veränderung im DIW‑Vorschlag. Erbschaften von 1 bis 5 Millionen Euro: Ein Balken mit 5,2 Milliarden Euro im Status quo und –2,6 Milliarden Euro im DIW‑Vorschlag. Erbschaften ab 5 Millionen Euro: Zwei Balken zeigen 3,2 bzw. 3,8 Milliarden Euro im geltenden System sowie zusätzliche Mehreinnahmen von 0,5 bzw. 1,1 Milliarden Euro im DIW‑Vorschlag. Rechts oder unterhalb der Werte erscheint eine hervorgehobene Zahl: „+ 7,8 Milliarden Euro“ als mögliche gesamte Steuermehreinnahme. Ebenfalls genannt wird ein Gesamtaufkommen von 12 Milliarden Euro. Ein Hinweis erklärt, dass der vorgeschlagene Lebensfreibetrag lebenslang für alle Übertragungen bis eine Million Euro in Steuerklasse I gelten würde. Die Berechnungen basieren auf Veranlagungen der Jahre 2019 bis 2022, hochgerechnet auf 2026. Am unteren Rand steht: „DIW-Vorschlag würde Erbschaften bis fünf Millionen Euro entlasten und für Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro sorgen.“ Die Quelle ist angegeben als: „Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz; eigene Berechnungen.“ Das Layout ist sachlich, mit farblich unterschiedlich markierten Balken und klar strukturierten Zahlenblöcken.

© DIW Berlin

Die Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird derzeit verfassungsrechtlich überprüft. Als wahrscheinlich gilt, dass das Bundesverfassungsgericht die Steuerprivilegien noch in diesem Frühjahr als rechtswidrig einstufen wird, da diese der Gleichbehandlung entgegenlaufen. Durch deren Wegfall könnten Mehreinnahmen von rund 7,8 Milliarden Euro oder 65 Prozent des bisherigen Aufkommens entstehen, wobei die Mehrbelastung weitgehend die obersten Vermögensgruppen träfe.

Mehreinnahmen für höhere Lebensfreibeträge und Steuervereinfachung nutzen

„Die Mehreinnahmen könnten zumindest teilweise umverteilt werden. Dazu sollten nicht nur Lebensfreibeträge eingeführt werden, wie es die SPD derzeit fordert, sondern auch die Steuertarifstufen reformiert werden“, schlägt Bach vor. Der aktuelle SPD-Vorschlag sei zwar im Ansatz richtig, lasse aber die Tarifgestaltung offen. In seinem Vorschlag werden neben Lebensfreibeträgen von einer Million Euro für enge Verwandte die derzeit sieben Tarifstufen auf vier reduziert und die Steuersätze vereinfacht. Die Progression bleibt aber erhalten. Die Kombination aus Lebensfreibetrag und reformiertem Steuertarif würde Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro generieren und die Zahl der Steuerpflichtigen von 200.000 auf knapp 100.000 halbieren.

DIW-Steuerexperte Bach zieht diese Lösung einem von verschiedenen Seiten geforderten einheitlichen Steuersatz für alle vor. „Eine Flat-Tax müsste mindestens 15 Prozent betragen, wenn das derzeitige Aufkommen erzielt werden soll. Und damit sind die Freiträge noch nicht erhöht“, erklärt er. Das belaste die kleineren Erbschaften zwischen nahen Verwandten, während hohe Erbschaften und von nicht-verwandten Personen entlastet werden.

Übergangsregelung bei Unternehmensübertragungen erforderlich

„Bei der Streichung von Steuerprivilegien muss mit Augenmaß vorgegangen werden, um die Fortführung mittelständischer Unternehmen und deren Investitionen nicht zu gefährden, zumal in der aktuellen Wirtschaftskrise“, empfiehlt Bach. Die anfallende Steuer solle über 15 oder 20 Jahre abgezahlt werden können, damit sie aus den laufenden Unternehmenserträgen gezahlt werden könne. „Zu prüfen wären weitere Finanzierungshilfen, etwa indem der Fiskus seine Steuerforderung nachrangig oder auch vom Unternehmenserfolg abhängig macht“, schlägt Bach vor. Ein zusätzlicher Freibetrag für Unternehmensübertragungen sei sinnvoll, darüber hinaus sollte man auch niedrigere Steuersätze prüfen, die allerdings nicht mehr bei dreistelligen Millionenerbschaften gelten sollten.

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