EZB legt neuen Kapitalschlüssel fest – Fünfjährliche Anpassung der von der Europäischen Kommission bereitgestellten BIP-und Bevölkerungszahlen

Frankfurt/Main (4.12.18) – Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat Rechtsakte zu der alle fünf Jahre vorzunehmenden Anpassung des EZB-Kapitalschlüssels und der Beiträge der nationalen Zentralbanken (NZBen) der Europäischen Union (EU) erlassen. Der neue Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der EZB tritt am 1.Januar 2019 in Kraft.

Die Anteile der NZBen am Kapital der EZB werden zu gleichen Teilen nach den Anteilen der jeweiligen Mitgliedstaaten an der Gesamtbevölkerung und am Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU gewichtet.*

Die Gewichtsanteile werden auf der Grundlage von Daten festgelegt, die von der Europäischen Kommission bereitgestellt werden. Die NZBen sorgen durch Übertragung von Kapitalanteilen untereinander dafür, dass die Verteilung der Kapitalanteile dem angepassten Schlüssel entspricht.

Nach der jüngsten Überprüfung wird sich der Anteil am Kapital der EZB bei 16 Zentralbanken erhöhen und bei 12 Banken verringern. Die neue Verteilung der Anteile der NZBen am Kapitalschlüssel der EZB ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Insgesamt beläuft sich das gezeichnete Kapital der EZB weiterhin unverändert auf 10 825 007 069,61 EUR. Die diesbezüglichen Beschlüsse der EZB sind auf der EZB-Website abrufbar und werden in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Erweiterte Rat der EZB wirkte im Einklang mit der Satzung des ESZB an dem Beschlussverfahren mit.

Im Rahmen des Rotationssystems, das die Stimmrechte der Präsidenten der nationalen Zentralbanken im EZB-Rat regelt, werden die Zentralbankpräsidenten des Euro-Währungsgebiets in zwei Gruppen unterteilt. Als Kriterien werden dabei die Größe des Finanzsektors und das oben angeführte Bruttoinlandsprodukt des jeweiligen Mitgliedstaats herangezogen. Diese Daten müssen bei jeder Anpassung des Kapitalschlüssels alle fünf Jahre neu berechnet werden. Auf Grundlage der Neuberechnungen bleibt die Gruppeneinteilung der Zentralbankpräsidenten ab dem 1. Januar 2019 unverändert.