Geldmarktstatistik – EZB bittet um Feedback zu ihrem Verordnungsentwurf  bis zum 10. September 2018

Frankfurt/Main (6.8.18) – Auf Grundlage der Verordnung EZB/2014/48 über Geldmarktstatistiken erhebt die Europäische Zentralbank (EZB) seit dem 1. Juli 2016 Daten zum Geldmarkt des Euroraums (Money Market Statistical Reporting – MMSR). Seit diesem Zeitpunkt melden die größten Banken des Euroraums Daten zu ihren in Euro denominierten Geschäften am unbesicherten und besicherten Geldmarkt, Devisenswapgeschäften und Tagesgeldsatz-Swaps (Overnight Index Swaps – OIS).

Zur Verbesserung der Qualität ihrer Geldmarktstatistik hat die EZB heute einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung EZB/2014/48 veröffentlicht.

Durch die Änderung wird sichergestellt, dass die Geschäfte mit sämtlichen finanziellen Gegenparteien in der neuen Verordnung zur Geldmarktstatistik erfasst werden. Darüber hinaus wird die Übermittlung der Rechtsträgerkennung (LEI) der Gegenparteien, sofern sie zur Verfügung steht, weiter unterstützt, damit die Vorteile der Ausweitung der Verwendungspflicht der LEI für Meldungen in der EU auch in der Datenerhebung zur Geldmarktstatistik genutzt werden können. Ferner wird die Verpflichtung der Meldepflichtigen festgeschrieben, hohe Standards zum Schutz der Datenintegrität einzuhalten. Der Verordnungsentwurf sieht zudem die Verwendung der erhobenen Daten für die Entwicklung und Bereitstellung eines unbesicherten Tagesgeldsatzes vor.

Rückmeldungen zum Verordnungsentwurf sind bis zum 10. September 2018 möglich. Die EZB wird die eingegangenen Kommentare im Zuge der Finalisierung der Verordnung prüfen und eine Stellungnahme zu dem erhaltenen Feedback veröffentlichen. Als Hintergrundinformationen stehen auf der EZB-Website die wichtigsten Dokumente, d. h. der Verordnungsentwurf und ein erläuterndes Dokument (Explanatory Memorandum), zur Verfügung.