Rürup-Rente

München (16.1.18) – Das OLG Saarbrücken (Urteil vom 26.02.2014, Az. 5 U 64/13) entschied, daß der Versicherungsmakler auf die Unterschiede der Rürup- bzw. Basisrente zu anderen Modellen einer flexiblen Privatrente hinzuweisen hat (so bereits: OLG Stuttgart, in: VersR 2007, 1069). So ist etwa über die fehlende ordentliche Kündbarkeit für den Erhalt eines Rückkaufswertes aufzuklären. Es dürfen nicht nur steuerliche Vorteile in der Einzahlungsphase in den Vordergrund gestellt werden.