EZB ergänzt ihren NPL-Leitfaden für Banken

 

Frankfurt/Main (4.10.17) – Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute eine öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Ergänzung zum EZB-Leitfaden zu notleidenden Krediten eingeleitet. Mit dem Entwurf wird der am 20. März 2017 veröffentlichte Leitfaden ergänzt und in Bezug auf zeitnahe Risikovorsorge- und Abschreibungspraktiken untermauert.

Der Ergänzungsentwurf beschreibt die quantitativen Erwartungen der Aufsicht bezüglich des Mindestmaßes an aufsichtlicher Risikovorsorge für neue NPL. Die Erwartungen an die aufsichtliche Risikovorsorge gelten für alle Risikopositionen, die ab dem 1. Januar 2018 neu in die Kategorie „notleidend“ im Sinne der Definition der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eingestuft werden. Wie lange ein Kredit notleidend ist, wird bei den Erwartungen ebenso berücksichtigt wie Umfang und Bewertung der Sicherheit. Insbesondere wird erwartet, dass die Banken für den unbesicherten Teil neuer NPL spätestens nach 2 Jahren und für den besicherten Teil spätestens nach 7 Jahren eine vollständige Deckung aufweisen. Darüber hinaus müssen die Banken den Aufsehern etwaige Abweichungen vom Leitfaden erläutern. Auf Grundlage dieser Erläuterungen beurteilt die EZB, ob weitere aufsichtliche Maßnahmen notwendig sind.

Der Ergänzungsentwurf soll für neue NPL gelten. Was die NPL-Bestände betrifft, so hat die Bankenaufsicht der EZB Banken mit hohen Beständen dazu aufgefordert, in der ersten Jahreshälfte ihre NPL-Strategien einschließlich ihrer NPL-Abbauziele vorzulegen. Viele Banken haben beachtliche Fortschritte erzielt und glaubwürdige Strategien und Abbaupläne vorgelegt. Bei einigen Banken gibt es jedoch noch Verbesserungsbedarf. Die Bankenaufsicht der EZB wird die Fortschritte beim NPL-Abbau und bei der Risikovorsorge für NPL-Bestände ebenso wie die Entwicklungen bei den NPL-Strategien weiterhin genau beobachten. Bis zum Ende des ersten Quartals 2018 wird sie zudem weitere Maßnahmen für den Umgang mit dem aktuellen NPL-Bestand vorstellen. Dazu gehören auch angemessene Übergangsregelungen.

Im Rahmen der Konsultation wird die EZB am 30. November 2017 an ihrem Sitz in Frankfurt am Main eine öffentliche Anhörung durchführen. Informationen zur Anmeldung für die öffentliche Anhörung sowie darüber, wie Kommentare einzureichen sind, finden sich auf der Website der EZB. Im Anschluss an die öffentliche Konsultation veröffentlicht die EZB die eingegangenen Kommentare zusammen mit einer Feedback-Erklärung.