EZB stuft Veneto Banca und Banca Popolare di Vicenza als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend ein – Banken werden liquidiert

 

Frankfurt/Main (26.6.17) – Am 23. Juni 2017 stufte die Europäische Zentralbank (EZB) die Veneto Banca S.p.A. und die Banca Popolare di Vicenza S.p.A. als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend ein, da beide Kreditinstitute die aufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen wiederholt nicht eingehalten haben. Dieser Beschluss wurde gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 18 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM-Verordnung) gefasst.

Die EZB hatte den Banken Zeit eingeräumt, einen Kapitalplan vorzulegen, jedoch waren die Institute nicht in der Lage, glaubwürdige Lösungen für die Zukunft anzubieten.

Daraufhin stufte die EZB sie als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend ein und setzte den Einheitlichen Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board – SRB) ordnungsgemäß darüber in Kenntnis. Dieser gelangte zu dem Schluss, dass die Bedingungen für eine Abwicklung nicht erfüllt sind. Die Banken werden nun nach italienischem Insolvenzrecht abgewickelt.