EU-Kommission: Joint Venture zwischen Münchner BayWa und Barloworld Südafrika genehmigt

München (13.1.17) – Die Europäische Kommission genehmigt im Rahmen der EU-Fusionskontrollverordnung die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von Barloworld Südafrika und der BayWa AG mit Sitz in München. Barloworld Südafrika bietet Erdbewegungen, Energieversorgungssysteme, Förder- und Landtechnik sowie Automobil- und Logistikdienstleistungen.

Die BayWa ist eine deutsche Gruppe, die in den Bereichen Landwirtschaft, Baustoffe und Energie tätig ist. Das Joint Venture wird landwirtschaftliche Maschinen und Teile vertreiben und damit verbundene Dienstleistungen in Südafrika erbringen. Die EU-Kommission kam zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft, da das Gemeinschaftsunternehmen keine oder nur vernachlässigbare Tätigkeiten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben wird. Die Transaktion wurde im Rahmen des vereinfachten Fusionskontrollverfahrens geprüft.